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Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen – Motorrad- / Rollerverleih

 

Diese Mietbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen Pic y Pic Motos Canarias (Vermieter), vertreten durch Victor Simion, und dem Kunden (Mieter), der die Nutzung von Motorrädern regelt. Abweichende oder zusätzliche schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

  1. Vermietung

1.1 Der Mieter und damit verantwortlich für das Motorrad / den Roller ist die Person, die im Mietvertrag als Mieter aufgeführt ist und diese unterzeichnet hat, unabhängig davon, wer das Motorrad / den Roller gebucht und / oder die Mietgebühren bezahlt hat.

1.2 Vertragsgegenstand mit dem Vermieter ist ausschließlich die vorübergehende Nutzung des gebuchten Motorrades / Scooters (im Folgenden als Motorrad bezeichnet) und anderer Gegenstände, die im Zusammenhang mit dem Motorradverleih gebucht werden (GPS, Motorradausrüstung usw.).

1.3 Der Mietpreis beinhaltet eine kostenlose unbegrenzte Kilometerleistung des Motorrads sowie eine Haftpflichtversicherung. Eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 1200 € kann separat gebucht werden. Die Kraftstoffkosten sind nicht im Mietpreis enthalten.

1.4 GPS und Apple Airtags: Aus Sicherheitsgründen sind alle Motorräder, die von unserer Webseite gemietet werden, mit einem GPS-Tracking-System und einem Apple Airtag ausgestattet. Unser Personal kann auf die von diesen Geräten bereitgestellten Standortdaten zugreifen, aber nur bei Bedarf. Durch die Annahme unserer Geschäftsbedingungen stimmen Sie der Verwendung dieser Geräte zu und verstehen, dass der Standort des Motorrads bei Bedarf überwacht werden können. Bitte beachten Sie, dass das Manipulieren oder Deaktivieren des GPS oder Airtag zur Kündigung Ihres Mietvertrags und zusätzlichen Gebühren führen kann.

  1. Pflichten und Haftung des Vermieters

2.1 Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, sicherem und fahrbereitem Zustand und mit unbeschädigten Bauteilen. Zusätzlich erhält der Mieter die Fahrzeugunterlagen (als Kopie), den Mietvertrag und die Werkzeuge.

2.2 Der Vermieter erkennt frühere Schäden nur an, wenn diese im Mietvertrag vermerkt sind.

2.3 Ist während der Mietzeit eine Reparatur erforderlich, um die Funktion oder die Verkehrssicherheit des Motorrads ohne Verschulden des Mieters zu gewährleisten, kann der Mieter eine Werkstatt des Fahrzeugherstellers bis zu einem Reparaturbetrag von € 150, – beauftragen. Die Reparaturkostenunterlagen sind dem Vermieter in ihrer ursprünglichen Form (als Original) vorzulegen. Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten 150 €, muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden, bevor der Auftrag vergeben wird.

2.4 Wird das Motorrad während der Mietdauer aufgrund eines technischen Defekts unbrauchbar, stellt der Vermieter ein gleichwertiges oder vergleichbares Motorrad zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, erstattet der Vermieter dem Mieter die Kosten für die verbleibende Mietdauer. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

2.5 Der Vermieter versucht, dem Mieter das gebuchte Fahrzeugmodell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, es im Falle einer unvorhergesehenen Situation wie eines technischen Defekts, eines Unfalls, eines Diebstahls oder ähnlichem durch ein vergleichbares Modell zu ersetzen. Wenn der Vermieter kein vergleichbares Modell liefern kann, erstattet der Vermieter dem Mieter die Differenz der Miete zum gebuchten Modell. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

2.6 Die Haftung des Vermieters für Nichterfüllung und Verzug ist auf den Mietpreis begrenzt. Weitere Ansprüche, aus welchen rechtlichen Gründen auch immer, sind ausgeschlossen.

  1. Pflichten des Mieters

3.1 Der Mieter muss mit dem Motorrad vorsichtig umgehen, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanweisungen beachten und die Verkehrssicherheit gewährleisten.

3.2 Öl, Wasserstand, Reifendruck, Reifenprofil und die korrekte Spannung der Antriebskette sind vom Mieter während der Mietzeit regelmäßig zu überprüfen.

3.3 Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsgesetze, einzuhalten. Er haftet für alle Verwaltungsgebühren, Geldstrafen und Strafen, die sich aus der Benutzung des Motorrads ergeben. Dem Vermieter steht es frei, eine Bearbeitungsgebühr von € 30, – pro Vertragsstrafe zu erheben.

3.4 Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad beim Parken mit dem Lenkerschloss zu verriegeln.

3.5 Insbesondere ist der Mieter verboten:

a) Überlassung des Motorrads an andere als die im Mietvertrag genannten zugelassenen Fahrer;

b) Übergabe des Motorrads an einen solchen zugelassenen Fahrer, wenn ihm das Fahren verboten wurde oder wenn er keinen gültigen Führerschein besitzt oder nicht fahrfähig ist;

c) das Motorrad zu benutzen, wenn ihm ein Fahrverbot auferlegt wurde oder er keinen gültigen Führerschein besitzt;

d) Verwenden des Motorrads in einem für das Fahren ungeeigneten Zustand;

e) Nutzung des Motorrads für kommerzielle Zwecke;

f) Teilnahme an Motorradveranstaltungen jeglicher Art, einschließlich der damit verbundenen Übungsfahrten;

g) das Motorrad im Gelände oder an Stränden benutzen;

h) Verpfänden oder Verkaufen des Motorrads oder Entsorgen des Motorrads oder seiner Teile, Ausrüstungen, Zubehörteile und Dokumente in einer Weise, die die Eigentumsrechte des Vermieters oder andere Rechte des Vermieters am Motorrad verletzen könnte;

i) Nutzung des Mietfahrzeugs für Reisen außerhalb Gran Canarias ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters;

j) technische Änderungen am Fahrzeug vornehmen.

k) Ändern des Aussehens des Fahrzeugs, insbesondere von Lackierungen, Aufklebern, Klebefolien oder verschiedenen Halterungen (GoPro usw.). In diesem Fall kann der Vermieter eine entsprechende Reinigungsgebühr erheben.

  1. Haftung des Mieters für Schäden

4.1 Der Mieter haftet ab dem Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe des Motorrads an den Vermieter für leichte Fahrlässigkeit, Zerstörung (auch Verlust oder Beschlagnahme des Motorrads) und für alle Schäden (wie Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden, die durch unsachgemäße Beschädigung entstanden sind) Behandlung und Beschädigung, die den Wert des Motorrads über den normalen Verschleiß des Motorrads während der Mietdauer hinaus verringert. Für auftretende Reifenschäden (platte Reifen) während der Mietzeit ist der Mieter allein verantwortlich. Der Austausch des beschädigten Reifens erfolgt auf Kosten des Mieters, auch wenn der Schaden erst zum Zeitpunkt der Rückgabe des Motorrads festgestellt wird. Der Wert des Reifens wird in Abhängigkeit vom Restprofil des Reifens berechnet. Beispiel: Wenn der Reifenwechsel 150 € kostet und der alte Reifen noch ein Profil von 50% hat, werden dem Mieter 50% der Kosten in Rechnung gestellt, in diesem Fall also 75 €.

4.2 Der Mieter haftet für den vollen Schaden, der beim Fahren im Gelände entsteht. Für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung verursacht wurden, haftet er ebenfalls in vollem Umfang. Auch für den offensichtlichen unverhältnismäßigen Verschleiß (Reifen / Kupplung) durch unsachgemäße Verwendung (wie „Burnouts“) haftet der Mieter für diesen Schaden in voller Höhe des verursachten Schadens. Bei auf diese Weise verursachten Schäden ist die Höhe des Schadens nicht durch den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung begrenzt.

4.3 Im Falle einer Beschädigung des Mietmotorrads haftet der Mieter für tatsächlich entstandene Schäden oder nach Experten-Begutachtung ermittelte Reparaturkosten, Berechnungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technische und Marktanteilsabschreibungen, Mietausfall während der Reparatur Zeitraum oder im Falle eines Totalverlusts für den Ersatzzeitraum. Eine tägliche Grundgebühr ist pro Tag als Mietausfall zu erstatten. Der Mieter behält sich das Recht vor, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Wenn der Vermieter das Motorrad aufgrund von Schäden, für die der Mieter verantwortlich ist, an den im Mietvertrag angegebenen Ort zurückbringen muss, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter Kosten in Höhe von 2,00 € pro km zurückgelegter Strecke in Rechnung zu stellen. Der Mieter hat die Möglichkeit, eine optionale „Vollrisikoversicherung“ zu buchen, mit einem Selbstbehalt von 1200 €. Bis zu diesem Betrag trägt der Mieter die daraus resultierenden Kosten.

4.4 Der Mieter haftet auch für Schäden und Verlust von gemietetem Zubehör (GPS, Helme, Motorradbekleidung) in voller Höhe des verursachten Schadens.

4.5 Wird das Motorrad fahrunfähig oder kann es aufgrund von Schäden, die durch den Mieter verursacht sind oder einer vom Mieter verursachten Handlung nicht mehr benutzt werden, hat der Mieter für den Rest der Mietdauer keinen Anspruch auf ein Ersatzmotorrad. Darüber hinaus besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.

  1. Anforderungen im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadens

5.1 Bei Schäden, einschließlich Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Abschlepp- und / oder Reparaturarbeiten dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden.

5.2 Die Polizei muss im Falle eines Unfalls sofort gerufen werden. Beweise (Zeugen, Spuren usw.) müssen gesichert werden, die Daten der Beteiligten ermittelt und alles getan werden, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Klärung des Unfallverlaufs beitragen kann.

5.3 Der Mieter verpflichtet sich, keine Schuld zuzugeben oder sonstige Maßnahmen (Zahlungen, Vergleiche) zu ergreifen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.5.3 Der Mieter verpflichtet sich, keine Schuld zuzugeben oder sonstige Maßnahmen (Zahlungen, Vergleiche) zu ergreifen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

  1. Zahlung und Stornierung

6.1 Mit der Buchungsbestätigung erhält der Mieter eine Rechnung vom Vermieter. Dies ist wie folgt zu zahlen:

Per Kreditkarte (oder anderen auf der Website des Vermieters enthaltenen Möglichkeiten: www.picypoc.com) 20 % des vollen Mietpreises sofort nach Zustellung der Bestätigung, die restlichen 80 % bei der Abholung im Geschäft.

6.2 Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung (E-Mail oder Kontaktformular der Website) vom Mietvertrag zurücktreten. Entscheidend ist hier der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Vermieter. Im Falle einer Stornierung durch den Mieter kann der Vermieter pauschale Stornierungskosten verlangen, die sich aus dem Mietpreis wie folgt berechnen:

a) mehr als 30 Tage vor Anreise: 0 € (keine Stornierungskosten);

b) 29 bis 15 Tage vor Anreise: 10% des Mietpreises;

c) 14 bis 1 Tage (oder weniger als 1 Tag) vor Anreise: 20% des Mietpreises;

Erscheint der Mieter nicht oder kommt er zu spät zum Mietbeginn an, wird der Preis nicht erstattet. Darüber hinaus hat der Mieter das Recht, dem Vermieter weniger Schaden nachzuweisen.

6.3 Eine Umbuchung ist nur durch Rücktritt vom bestehenden Mietvertrag mit anschließender Neubuchung möglich.

6.4 Bei Rückgabe des Motorrads vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

6.5 Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Stornogebühren, Unfall, Krankheit, Diebstahl, private Haftung und Rechtsschutz.

  1. Versicherungsdeckung

7.1 Das Motorrad ist allgemein gegen Personenschäden, Sachschäden und finanzielle Verluste haftpflichtversichert. Die Versicherungssumme beträgt 50 Millionen Euro für Schäden Dritter.

7.2 Die Mietmotorräder des Vermieters sind gegen Beschädigung, Diebstahl und Feuer versichert.

7.3 Bei Abholung des Motorrades hat der Mieter eine Kaution in Höhe des Selbstbehalts (600 €) per Kreditkarte zu hinterlegen. Dieser Betrag wird vollständig erstattet, sobald das Motorrad unbeschädigt an den Vermieter zurückgegeben wird.

7.4 Der Mieter wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er trotz Vollkaskoversicherung in folgenden Fällen für Schäden haftet, die über die Höhe des Selbstbehalts hinausgehen, wenn er oder sein Erfüllungsgehilfen:

a) die vertraglichen Verpflichtungen von Nr. 3 dieser Mietbedingungen ignoriert,

b) bei schuldhaften Unfällen den Unfallort ohne Erlaubnis verlassen,

c) vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden anrichtet,

d) fährt das Motorrad im Gelände,

e) das Motorrad unsachgemäß benutzt,

f) vertragswidrige Überschreitung der vereinbarten Mietdauer.

  1. Motorradübergabe und -rückgabe

8.1 Das Motorrad wird mit vollem Tank übergeben, sauber, in einwandfreiem Zustand und ohne äußerlich sichtbare Mängel.

8.2 Am Ende der Mietdauer muss der Mieter das Motorrad am vereinbarten Rückgabeort, Datum und Uhrzeit mit den Motorraddokumenten, Werkzeugen und Zubehör im gleichen Zustand zurückgeben. Bei Verlust von Fahrzeugunterlagen sind die Wiederbeschaffungskosten in Höhe von 50 € vom Mieter zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, die Reinigungskosten zu tragen, wenn das Motorrad stark verschmutzt ist.

8.3 Der Mieter muss das Motorrad mit einem voll gefüllten Tank zurückgeben. Ist dies nicht der Fall, wird zusätzlich zu den Kraftstoffkosten eine zusätzliche Gebühr von 20 € erhoben.

8.4 Wird die Rückgabezeit um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine zusätzliche Tagesmiete pro Tag als Ausgleich zu zahlen oder die Kosten zu decken, wenn das Motorrad aus diesem Grund nicht wieder vermietet werden kann. Der Mieter behält sich das Recht vor, nachzuweisen, dass der Vermieter durch die Überschreitung der Mietdauer keinen oder wesentlich geringeren Schaden erlitten hat.

8.5 Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne vorherige Ankündigung kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrags unangemessen macht. Wichtige Gründe sind insbesondere falsche Angaben des Mieters über die Person, Kreditwürdigkeit und schwerwiegende Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Bei fristloser Kündigung muss das Mietmotorrad auch vor Ablauf der regulären Mietdauer unverzüglich zurückgegeben werden. Darüber hinaus bleiben die Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.

 

  1. Schlussbestimmungen

Es gibt keine zusätzlichen Vereinbarungen oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag. Alle vertraglichen Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommen.

  1. Zuständigkeit

Gerichtsstand für beide Seiten ist Las Palmas, Gran Canaria (Spanien)

  1. Vermieter

Pic y Poc Motos Canarias, vertreten durch Victor Simion , Av. de Moya, 6, 35100 Maspalomas, Las Palmas, Spanien

 

Datum des Inkrafttretens der Mietbedingungen: 20.03.2023